Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH

§1 Geltungsbereich

1.1 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eines Einzelvertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH schriftlich gezeichnet wurden und verpflichten nur im vertragsgemäßen Umfang. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen von den Nachfolgenden gelten nur, wenn diese in der Leistungsbeschreibung enthalten oder schriftlich in den Vertrag einbezogen worden sind.
1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH gelten auch dann, wenn die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vereinbarte Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.4 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH berechtigt, den Auf- bzw. Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
1.5 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH kann jederzeit die Erbringung der Leistung für den Auftraggeber von einer Kostenübernahmeerklärung, einer Vorauszahlung oder einer Bürgschaftserklärung durch Dritte abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
1.6 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener oder gesetzlich vorgeschriebener Frist angekündigt werden.

§2 Leistungsumfang

2.1 Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibung oder aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen. Die Leistungsbeschreibung eines Betriebsteils gilt nicht für andere Betriebsteile der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH.
2.2 Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist der schriftliche Einzelvertrag maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH.
2.3 Der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen. Sie ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Leistungseinbußen für den Auftraggeber bewirkt werden.
2.4 Soweit die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.5 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen Teilleistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
2.6 Das Vertragsangebot der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH ist auf solche Leistungen beschränkt, für die einzelne Betriebsteile personell und sachlich ausgestattet sind und für die soweit vorgeschrieben eine Zulassung besteht.
2.7 Wahlleistungen werden erbracht, soweit sie zwischen der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH und einem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Verträge über Wahlleistungen können jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Bereits erbrachte und empfangene Teilleistungen werden in Rechnung gestellt.
2.8 Beratungen zu Rechts-, Steuer- oder Vermögensanlagen gehören nicht zu den Leistungen der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH. Kundengespräche sind auf vorgetragene Fragestellungen begrenzt, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und überschreiten den Rahmen des § 5 Abs. 1 RbraG nicht.

§3 Gebühren, Steuern, Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer wird nur für steuerpflichtige Leistungen ausgewiesen.
3.2 Für längerfristige Aufträge behält sich die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH Preisänderungen vor.
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ausschließlich auf das vertraglich vereinbarte Konto zu leisten. Wertpapiere und andere Wertgegenstände werden nicht angenommen.
3.4 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent verrechnet.
3.5 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH. Die Nichtleistung vereinbarter Zahlungen berechtigt die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH, die laufenden Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Auftragserfüllung, etwaiger Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder nicht wesentlicher Mängel zurückzubehalten.
3.7 Einwände gegen Entgeltabrechnungen der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung.
3.8 Wird Teilzahlung vereinbart, gilt ein Zinssatz von 4%.

§4 Erfüllung

4.1 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH verpflichtet sich, alle vereinbarten Erfüllungstermine genau einzuhalten.
4.2 Die Einhaltung erfordert die termingerechte Ablieferung der notwendigen Unterlagen/Daten durch den Auftraggeber sowie seine aktive Mitarbeit bei der Klärung offener Fragen.
4.3 Erfüllungsverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen/Daten entstehen, sind von der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug führen. Hieraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§5 Vertragsdauer und Kündigung

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Verträge als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Verträge können frühestens nach einem Jahr jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
5.2 Unberührt bleibt das Recht jedes Vertragspartners, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn:
– der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist
– der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
– über das Vermögen eines Vertragsteils ein Ausgleichs-, Konkurs, oder Vorverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Vermögensdeckung abgewiesen wird;
– ein Vertragspartner bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis den anderen Vertragsteil vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte.
5.3 Für die Kündigung von Heimverträgen gelten ausschließlich die Bestimmungen des Heimgesetzes.

§6 Nutzung und Urheberrecht

6.1 Der gesamte Inhalt der Informationsbroschüren, Zeitungen und anderer öffentlich zugänglicher Dokumente der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH ist geistiges Eigentum derselben und unterliegt dem Schutz des Urheberrechts. Jede Anfertigung von Kopien für Archiv-, Datensicherungs- oder Marketingzwecke ist dem Auftraggeber nur gestattet, insofern sämtliche Auszüge, Kopien und dergleichen unter Nennung der Quellenangaben erfolgen, sowie sämtliche Copyright und Eigentumsvermerke unverändert mitübertragen werden und insofern eine vorherige schriftliche Genehmigung der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH erfolgt ist.
6.2 Standardisierte durch Mitarbeiter der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH oder durch Dritte im Auftrag der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH erstellte Formulare und Vordrucke unterliegen dem gleichen Schutz wie die Informationsbroschüren, Zeitungen und anderer öffentlich zugänglicher Dokumente der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH.

§7 Rücktrittsrecht

7.1 Für den Fall der Überschreitung der vereinbarten Erfüllungszeit aus alleinigem Verschulden des Auftraggebers ist die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
7.2 Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber hat die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH das Recht, alle bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen.

§8 Änderungen und Gewährleistung

8.1 In Gewährleistungsfällen hat die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
8.2 Gewährleistungsbegehren sind der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH regelmäßig unverzüglich, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des beanstandeten Fehlers sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH kann ihre Nachbesserungshandlungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzung abhängig machen.
8.3 Für Fehler, Störungen oder Schäden die durch Dienstleister der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH oder andere Dritte verursacht wurden, wird keine Gewähr übernommen.
8.4 Gewährleistungseinschränkungen oder Gewährleistungsausschlüsse können nicht durch Ansprüche nach Schadenersatzrecht umgangen werden.
8.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.

§9 Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

9.1 Gegen Ansprüche der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
9.2 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die es der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen Leistungen zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg, Terroranschläge, Seuchen, Quarantäne hat die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
9.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen, baulichen oder therapeutischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorrübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH ist bemüht, derartige Leistungseinschränkungen zu einem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird, kann dies allerdings nicht zusichern.
9.4 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Leistungstag erstreckt.

§10 Haftung und Haftungsbeschränkung

10.1 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.2 Schadensersatz ist auf die Höhe des Auftragswertes für einen Monat begrenzt.
10.3 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistung der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH unterbleiben. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10.4 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH haftet nicht für körperliche oder sächliche Schäden ihrer Kunden, die sie außerhalb direkter Pflege-, Behandlungs- oder Betreuungsleistungen erleiden.
10.5 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH lehnt Aufträge zur Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen und Betreuten ab. Schäden wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht sind ausgeschlossen.

§11 Geheimhaltung

11.1 Der Auftraggeber ist davon unterrichtet, dass die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH alle zur Erfüllung der abgeschlossenen Verträge erforderlichen Daten erfasst und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt und weitergibt. Die Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel 5 Jahre nach den Vorschriften der Sozialgesetzgebung und 10 Jahre nach Handelsrecht. Nach erfolgter Vertragserfüllung werden keine persönlichen Daten weitergegeben.
11.2 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie, soweit nicht zu Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben noch zu verwerten.
11.3 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
11.5 Entsprechend sind die Verpflichtungen des Auftraggebers in bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH sowie die zur Kenntnis genommenen personenbezogenen Daten der Betreuten.
11.6 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH und der Auftraggeber stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten, bzw. Erfüllungsgehilfen über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.
11.7 Die Weitergabe kundenbezogener Daten im Rahmen der Pflegeüberleitung ist anlass-, umfang- und zielbeschränkt.
Datenerfassungsstelle Anlass der Datenübergabe Beschränkung der Datenweitergabe
Stationäre und teilstationäre Pflege Einweisung ins Krankenhaus Vitalwerte, Medikamente, ATL, AEDL, Diagnosen, Ärztliche Anordnungen, Angaben zur Ernährung, Angehörige, Angaben zur Sozialversicherung
Stationäre und teilstationäre Pflege Umzug in eine andere Pflegeeinrichtung Vitalwerte, Medikamente, ATL, AEDL, Diagnosen, Ärztliche Anordnungen, Angaben zur Ernährung, Angehörige, Angaben zur Sozialversicherung, Pflegeanamnese, Pflegeplanung
Hauskrankenpflege Aufnahme in der stationäre und teilstationäre Pflege Vitalwerte, Medikamente, ATL, AEDL, Diagnosen, Ärztliche Anordnungen, Angaben zur Ernährung, Angehörige, Angaben zur Sozialversicherung, Pflegeanamnese, Pflegeplanung

§12 Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon der übrige Inhalt der Vertrags nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
12.2 Es gilt das entsprechende Recht der Europäischen Union. Für Auftraggeber aus Nicht-EU-Staaten soll ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommen.
12.3 Die Seniorenzentrum „Albert Schweitzer gGmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Zahlungsort und Gerichtsstand

Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten in Finsterwalde zu erfüllen.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Seniorenzentrum „Albert Schweitzer“ gGmbH.

§ 14 Inkrafttreten

Diese AGB treten am 01.02.2017 in Kraft.