Häuslicher Pflegedienst
Von uns können Sie mehr erwarten als bloße „Hilfestellung“.
Wir stehen für kompetente Betreuung und aktivierende Bezugspflege in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Gern unterstützen wir Sie liebevoll und fürsorglich in der täglichen Lebensgestaltung, unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Unser fachkundiges Pflegepersonal ist täglich für Sie da und kommt im Rahmen der Pflegeversicherung, auf ärztliche Verordnung oder auf privaten Wunsch zu Ihnen nach Hause.
Ziele unserer Angebote:
- Eigenständigkeit und Selbstwertgefühl erhalten und stärken
- Höhepunkte im Leben schaffen
- Einsamkeit vorbeugen
- Geborgenheit vermitteln
- Erinnerungspflege
- Entlastung der Angehörigen

Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI
Inhalt der Pflegeleistungen sind im Rahmen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung‘ mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen in den anerkannten Pflegegraden. Die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität dienen zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen.
Leistungen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 37 SGB V erfüllt sind, sind nicht Inhalt der Leistungen nach dem SGB XI.
Die Durchführung und Organisation der Pflege gemäß dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse, die Einbeziehung aktivierender Pflege und die aktuelle Qualitätsvereinbarung sind Bestandteil der Pflegeleistungen. Im Rahmen der Pflege sind die Angehörigen/Pflegepersonen zu beraten und anzuleiten. § 45 SGB XI wird dadurch nicht berührt.
Die Durchführung des Erstbesuchs richtet sich nach der aktuellen Qualitätsvereinbarung.
Zu den Pflegeleistungen gehören je nach Einzelfall Hilfen bei den nachfolgenden Verrichtungen:
- Körperpflege
- Beweglichkeit/Mobilität
- Ernährung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Pflegeberatungsbesuche § 37/3 bei Pflegegeldleistungen
- stundenweise Verhinderungspflege
Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V
Behandlungspflegerische Maßnahmen werden von einem Arzt angeordnet und von Pflegefachkräften ausgeführt. Durch diese Leistungen sollen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützt oder dabei geholfen werden, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern oder um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Voraussetzung für die Erbringung dieser Leistungen nach SGB V ist eine ärztliche Verordnung sowie eine Genehmigung der Krankenkasse. Die Kosten sind somit von der Krankenkassen und nicht von der Pflegekasse übernommen. Die häusliche Pflege nach SGB V umfasst sowohl die Behandlungspflege, als auch die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Pflegekunden. Sie findet im Haushalt des Versicherten oder bei einem Angehörigen statt. Wir übernehmen alle Maßnahmen, die nach dem SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen. Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die betroffene Person selbst, noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann.
Die Behandlungspflege Leistungen umfassen nach SGB V unter anderem:
- Gabe von Medikamenten
- Stellen der Medizinbox
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
- Blutzucker- und Blutdruckkonrolle
- Subcutane und Insulininjektion
- intramuskuläre Injektion
- Inhalation
- Drainagen versorgen und überprüfen
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Katheterversorgung – suprapubisch reinigen und verbinden
- PEG Versorgung – künstliche Ernährung
- s.c. Infusion
- Absaugung der oberen Luftwege
- Dekubitusversorgung
- Einmalkatheterisierung
- Einlauf, Klistier, Klysma
- Wundverbände
- Infusionen i.v.
- Trachealkanüle Wechsel und Pflege
- MRSA – Eradikation
- Grundpflege, häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB V § 37/1
- Palliative Care (Versorgung Schwerkranker und Sterbender)
Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45b SGB XI
Jeden im Leben dort abholen, wo er sich im Moment befindet.
Personen mit demenzbedingten Funktionsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, benötigen Hilfe bei der Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens.
Die Anspruchsberechtigten können den Betrag verwenden, um eine Kostenerstattung für Aufwendungen zu erhalten, die ihnen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen:
- der Tages- oder Nachtpflege
- der Kurzzeitpflege
- von zugelassenen Pflegediensten (sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung und nicht um Leistungen der Grundpflege handelt)
- von nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- oder Entlastungsangeboten .
entstehen.
Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der oben genannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Übrigen Mittel der Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Wird der jeweilige Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
stundenweise Verhinderungspflege
Urlaub, Krankheit oder ein Aufenthalt in einer Rehaeinrichtung usw. können dazu beitragen, dass keine Pflege durch die Angehörigen / Partner / Freund oder Bekannten rund um die Uhr erfolgen kann. Um diese Zeiten zu überbrücken kann Verhinderungspflege beantragt werden.
Wenn nur ein Arztbesuch ansteht oder der Gang zum Friseur notwendig ist oder aber auch einfach mal ein Besuch beim Facharzt oder ein Zusammentreffen mit Freunden bevorsteht, werden nur ein paar Stunden Ersatzpflege benötigt. Dann spricht man von einer stundenweisen Ersatzpflege bei der dann die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege?
1. Reguläre Verhinderungspflege
Diese dauert länger als 8 Stunden pro Tag
Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege gekürzt
Die Verhinderungspflege ist begrenzt
Findet meist in Einrichtungen statt.
B) Stundenweisen Verhinderungspflege
Dauert pro Tag weniger als 8 Stunden.
Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet).
Verhinderungspflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet
Findet in der Häuslichkeit statt.
in Herzberg
Clara-Zetkin-Straße 2
04916 Herzberg
Johanna Schapp
Pflegedienstleiterin
Tel.: 0 35 35 / 40 62 15
Schreiben Sie uns!
in Doberlug-Kirchhain
Hirtenstraße 9 03238 Doberlug-Kirchhain zum Standort
Patricia Kunze
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 21 62
Schreiben Sie uns!
in Finsterwalde
Frankenaer Weg 19
03238 Finsterwalde
Yvette Grzeschuchna
Pflegedienstleiterin
Tel.: 0 35 31 / 67 25 64
Schreiben Sie uns!
Stationäre Altenhilfe
Für pflegebedürftige Menschen, die Gemeinschaft suchen und Alltagsgeschehen mit Abläufen eines Haushalts begrüßen, ist auch die stationäre Altenhilfe mit ihren Gemeinschaftseinrichtungen eine gute Alternative.
Sie leben hier in einer Gruppe in einer familiären Atmosphäre. Unterstützt von Alltagsbegleitern, Pflegehelfern und Pflegefachkräften gestaltet jede Gemeinschaft ihren Tagesablauf selbst – entsprechend der persönlichen Wünsche, Vorlieben und Pflegebedürftigkeit.
Mitarbeiter des Pflegeteams unterstützen die hier Wohnenden bei der Bewältigung des Alltags sowie bei der umfassenden Körperpflege, führen ärztliche Verordnungen aus, kümmern sich um Ihre Medikation und sind 24 Stunden Ansprechpartner vor Ort.
Die Leistungen im Überblick:
- Individuelle Einrichtung des eigenen und des gemeinsam genutzen Wohnraumes
- Alltagsbegleitung von früh morgens bis spät abends, wie z.B.
- gemeinsame Freizeitgestaltung mit Mitbewohnern (nach individuellem Interesse)
- Mitwirkung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (nach individuellem Interesse)
- kulturelle und gesellige Angebote
- Spezielle Angebote für Menschen mit Demenz
- Pflegerische Unterstützung, wie z.B.
- bei der Körperpflege
- beim An- und Auskleiden
- bei den Mahlzeiten
- das Essen wird in der Küche frisch gekocht
- Durchführung ärztlicher Verordnungen
- Nachtwache durch Pflegekräfte
- Soziale Beratung und Begleitung, wie z,B,:
- Sterbe- und Trauerbegleitung
- Kulturelle und gesellige Angebote
- gemeinsame Freizeitgestaltung
- Wäsche- und Reinigungsleistungen
- Handwerkliche Leistungen
- Zusatzleistungen nach Absprache
in Herzberg
Clara-Zetkin-Straße 2 04916 Herzberg zum Standort
Corinna Schaff
Sozialarbeiterin
Tel.: 03535 / 481-8600
Stephanie Lahr
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03535 / 481-8100
Doreen Henkelmann
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03535 / 481-7110
Schreiben Sie uns!
in Doberlug-Kirchhain
Am Kleinhof 2
03238 Doberlug-Kirchhainzum Standort
Petra Patzwaldt
Sozialarbeiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 62 57
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 64 02
Anke Krumpholz
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 64 00
Schreiben Sie uns!
in Finsterwalde
Frankenaer Weg 19
03238 Finsterwaldezum Standort
Fabian Rödel
Sozialarbeiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 27
Moni Volkmann
Pflegedienstleiterin
Tel.: 0 35 31 / 67 25 51
Norman Prinz
Einrichtungsleiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 12
Schreiben Sie uns!
Was ist Kurzzeitpflege?
In einer Kurzzeitpflege können Sie sich zur Erholung und Pflege aufhalten.
Sie richtet sich an alle pflegebedürftigen Menschen, die für eine begrenzte Zeit (bis zu 8 Wochen) einen Pflegeplatz oder eine vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung benötigen, da die häusliche Pflege und/oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Für den Bedarf an Kurzzeitpflege kann es unterschiedliche Gründe geben. Sie können sich an uns wenden:
- Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht alleine zu Hause leben können und rehabilitative Hilfe benötigen
- Wenn die Angehörigen, die Sie betreuen, selbst in den Urlaub fahren möchten, einen Kuraufenthalt planen, erkranken oder plötzlich verhindert sind
- Wenn Sie einmal im Jahr Abstand vom Alltag gewinnen, neue Kräfte schöpfen und sich gemeinsam mit anderen Menschen erholen möchten
- Wenn Ihre Wohnung renoviert oder umgebaut wird und Sie sich in dieser Zeit ein wenig Entspannung gönnen möchten
- Wenn Sie die Zeitspanne zwischen einem Krankenhausaufenthalt und einer Rehabilitationseinrichtung überbrücken möchten
- Oder wenn sich der Zustand Ihrer Gesundheit vorübergehend verändert, so dass Sie eine Weile nicht allein in Ihrer Wohnung bleiben können.
in Herzberg
Clara-Zetkin-Straße 2 04916 Herzbergzum Standort
Corinna Schaff
Sozialarbeiterin
Tel.: 03535 / 481-8600
Stephanie Lahr
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03535 / 481-8100
Doreen Henkelmann
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03535 / 481-7110
Schreiben Sie uns!
in Doberlug-Kirchhain
Am Kleinhof 2
03238 Doberlug-Kirchhainzum Standort
Petra Patzwaldt
Sozialarbeiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 62 57
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 64 02
Anke Krumpholz
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 64 00
Schreiben Sie uns!
in Finsterwalde
Frankenaer Weg 19
03238 Finsterwaldezum Standort
Fabian Rödel
Sozialarbeiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 27
Moni Volkmann
Pflegedienstleiterin
Tel.: 0 35 31 / 67 25 51
Norman Prinz
Einrichtungsleiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 12
Schreiben Sie uns!
Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige, die mit viel Hingabe und Kraft ihre Aufgaben erfüllen, benötigen hin und wieder eine Auszeit, um neue Energie zu tanken.
In diesen Fällen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst während der Abwesenheit (stundenweise Verhinderungspflege). Als zuverlässiger Häuslicher Pflegedienst stehen wir für Sie bereit, um auch in Ihrer Abwesenheit übergangslos ein Höchstmaß an Pflege zu sichern.
Anstelle der Ersatzpflege im häuslichen Bereich kann für die Pflege unsere stationäre Altenhilfe in Wohngemeinschaften in Anspruch genommen werden.
Die Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege die pflegebedingten Kosten bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1.612,- Euro. Ist der Anspruch der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft können 50 % (806,00 €) für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Beantragung der Verhinderungspflege
Wir erledigen für Sie selbstverständlich den gesamten Antragsvorgang gegenüber Ihrer Pflegeversicherung. Nutzen Sie unseren speziellen Antragsservice.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist:
… dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderungspflege mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Gründe einer Verhinderung können sein:
- Erholungsurlaub / bedingt durch Erschöpfung
- Krankheit
- Beruflich bedingte vorübergehende Ortsabwesenheit
- Vorübergehende Haushaltsführung eines anderen
- Erkrankten Angehörigen
- Entlastung der Pflegeperson
Für nähere Informationen zur Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stundenweise Verhinderungspflege
in Herzberg
Clara-Zetkin-Straße 2 04916 Herzbergzum Standort
Corinna Schaff
Sozialarbeiterin
Tel.: 03535 / 481-8600
Stephanie Lahr
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03535 / 481-8100
Doreen Henkelmann
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03535 / 481-7110
Johanna Schapp (stundenweise Verhinderungspflege) Pflegedienstleiterin Tel.: 03535 / 40 62 15
Schreiben Sie uns!
in Doberlug-Kirchhain
Am Kleinhof 2
03238 Doberlug-Kirchhainzum Standort
Petra Patzwaldt
Sozialarbeiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 62 57
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 64 02
Anke Krumpholz
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 64 00
Schreiben Sie uns!
in Finsterwalde
Frankenaer Weg 19
03238 Finsterwaldezum Standort
Fabian Rödel
Sozialarbeiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 27
Moni Volkmann
Pflegedienstleiterin
Tel.: 0 35 31 / 67 25 51
Norman Prinz
Einrichtungsleiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 12
Yvette Grzeschuchna (stundenweise Verhinderungspflege)
stellvertr. Pflegedienstleiterin
Tel.: 0 35 31 / 67 25 64
Schreiben Sie uns!
Tagespflege
Frühstück bei uns …
… Abendbrot im eigenen zu Hause.
Was bedeutet Tagespflege?
Dieses Angebot der teilstationären Altenhilfe richtet sich an ältere Menschen, welche allein leben oder sich einsam fühlen und an die pflegenden Angehörigen, die in der anstrengenden Pflege Entlastung und Freiräume benötigen.
Sie entscheiden, wie viele Tage – von Montag bis Freitag – Sie bei uns verbringen möchten.
Der Tag beginnt mit einem gemeinsamen Frühstück und endet nach dem geselligen Nachmittagskaffee.
Neben der individuellen Förderung und Aktivierung der Fähigkeiten zur selbständigen Lebensführung bietet die Tagespflege Abwechslung, Geselligkeit und soziale Kontakte, damit die Besucher der Tagespflege so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Wenn Sie möchten, besuchen Sie uns doch zu einem kostenlosen Schnuppertag.
Unser Angebot für Sie:
- qualifiziertes Pflege- und Betreuungsteam
- Beratung und kostenloser Schnuppertag
- Mahlzeiten und Getränke
(Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Zwischenmahlzeiten und Getränke) - Medizinische Versorgung
(z.B. Medikamentenversorgung, Verbände, Blutdruck, Blutzucker, Insulin, etc.) - Pflegerische Versorgung
(z.B. Toilettengänge, Körperpflege, etc.) - Einzel- und Gruppenbetreuung
(Alltagstraining wie backen, kochen; Förderung der geistigen und körperlichen Beweglichkeit wie Gymnastik und Übungen zur Sturzprophylaxe; Gedächtnistraining; Ausflüge; singen, basteln, spielen, etc.) - Enge Vernetzung mit der ambulanten Pflege sowie ergänzenden Hilfen der kooperativen Dienste
und Einrichtungen
(z.B. Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie,
Podologie, Friseur, etc.) - Spezielle Angebote für Menschen mit Demenz
in Herzberg
Clara-Zetkin-Straße 2
04916 Herzbergzum Standort
Gabriele Domschke
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03535 / 481-1600
Corinna Schaff
Sozialarbeiterin
Tel.: 03535 / 481-8600
Doreen Henkelmann
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03535 / 481-7110
Schreiben Sie uns!
in Doberlug-Kirchhain
Am Kleinhof 2
03238 Doberlug-Kirchhainzum Standort
Petra Patzwaldt
Sozialarbeiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 62 57
Birgit Wilcke
Pflegedienstleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 64 08
Anke Krumpholz
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03 53 22 / 51 64 00
Schreiben Sie uns!
in Finsterwalde
Frankenaer Weg 19
03238 Finsterwaldezum Standort
Fabian Rödel
Sozialarbeiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 27
Pflegedienstleiterin
Tel.: 0 35 31 / 67 25 40
Norman Prinz
Einrichtungsleiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 12
Schreiben Sie uns!
Betreutes Wohnen
Wer älter wird, weiß Hilfe zu schätzen. Viele ältere Menschen glauben, ihre Freiheit aufgeben zu müssen, um in sicherer Umgebung wohnen zu können. Wir bieten viele Vorteile, um ein Leben in Sicherheit und Selbstbestimmung genießen zu können. Jeder soll in seinen „eigenen vier Wänden“ leben und den Alltag mehr oder weniger alleine bzw. mit Angehörigen oder im Hausverbund organisieren. Durch die Ausstattung der Wohnung, die den möglichen Bewegungseinschränkungen älterer Menschen Rechnung trägt, wird das eigenständige Wohnen gefördert. Als Ergänzung werden professionelle Serviceleistungen (hierzu zählen auch Pflegeleistungen) angeboten, die man nach Bedarf abrufen kann.
Das Wohnen
Sie mieten einen Wohnraum als Ein- oder Zweiraumwohnung unmöbliert und erhalten einen Mietvertrag, der die Zahlung von Kaltmiete, Nebenkosten und sonstige Zusatzleistungen, wie PKW-Stellplatz oder Fernsehanschluss regelt.
Die Wohnungen (je nach Wohnungstype und Haus) sind u.a. wie folgt ausgestattet:
- stufenlos (barrierefreies) begehbares Haus inkl. Fahrstuhl, Zugänge, Freiflächen und Verbindungswege
- Abstellmöglichkeit für Fahrräder und PKW´s,
- Wohnungen mit Dusche/WC, TV/Radioanschluss, Telefonanschlussvorbereitung sowie Notrufsystem
- Einbauküche mit Anschlussmöglichkeit einer Waschmaschine
- Balkon/Terasse
- Individuelle Lebensgestaltung / eigene Möblierung
- Für die gesamte Wohnanlage (exkl. Wohnraum) erfolgt die Reinigung, Wartung und Pflege ganzjährig
- Die gesamte Wohnanlage inkl. Wohnraum ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die mit der örtlichen Feuerwehr verbunden ist.
- Eine moderne Schließanlage sowie ein eingerichteter Wachschutz sorgen für die entsprechende Sicherheit.
Grund- und Wahlleistungen im Betreuten Wohnen
Der Umzug in eine Betreute Wohnung hat den Vorteil, dass zusätzlich zur Unterkunft verschiedene Betreuungs- und Pflegeleistungen durch den Häuslichen Pflegedienst angeboten werden.
Bei den Betreuungsleistungen kann zwischen den Grundleistungen/ allgemeine Betreuungsleistungen, die mit dem Mietvertrag verbunden sind und kostenpflichtigen Wahlleistungen/ Weitergehende Betreuungs-leistungen unterschieden werden.
Zu den Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen gehören:
• Haustechnischer Service
• Notrufsicherung
• Anwesenheitskontrolle
• Information/Vermittlung/Organisation
• Soziale und kulturelle Aktivitäten
• Hauskultur
Mögliche Wahlleistungen/Weitergehende Betreuungsleistungen sind:
- Hauswirtschaftliche Dienste, z.T. abrechenbar nach SGB XI.
dazu zählen u.a.
– Essenversorgung in die Wohnung
– Mittagstisch im Speisesaal
– Wohnungsreinigung
– Einkaufshilfen
– Wäschedienstleistungen
– Technische Hilfen - Pflegerische Dienste, z.T. abrechenbar nach SGB XI
- Krankenpflegerischer Dienst, z.T. abrechenbar nach SGB V
- sonstige begleitende Dienste
- Vorrangige Aufnahme in die Tagespflege bzw. stationäre Pflege
- Leistungen im Krankheitsfall und bei Krankenhausaufenthalt
- Angebote zur Freizeitgestaltung
in Herzberg
Clara-Zetkin-Straße 2 04916 Herzberg zum Standort
Corinna Schaff
Sozialarbeiterin
Tel.: 03535 / 481-8600
Doreen Henkelmann
Einrichtungsleiterin
Tel.: 03535 / 481-7110
Schreiben Sie uns!
in Finsterwalde
Frankenaer Weg 19
03238 Finsterwaldezum Standort
Fabian Rödel
Sozialarbeiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 27
Norman Prinz
Einrichtungsleiter
Tel.: 0 35 31 / 67 25 12
Schreiben Sie uns!
Serviceleistungen
Wir erbringen eine Vielzahl an zusätzlichen Leistungen, die wir für die hier Wohnenden unentgeltlich erbringen (sofern sie nicht Regelleistungen darstellen).
- Schnuppertag in der Tagespflege
- Hilfe bei Beantragung von z.B. Pflegegeld, Wohngeld, Sozialhilfe
- Ummeldung von Personalausweis und Chipkarte
- Hilfe bei der Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Sanitätshäusern u.ä.
- Einholung und Weiterleitung/Einlösung von Rezepten und Verordnungen
- Beschaffung von Pflegemitteln
- Zeichnung ihrer Wäschestücke
- Organisation von Krankentransporten und Taxifahrten
- Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Diese Aufzählung ist nur beispielsweise und kann in unseren Einrichtungen unterschiedlich ausgeprägt sein.
Wir bitten um Verständnis, dass Art und Umfang der unentgeltlichen Serviceleistungen im Einzelfall von uns neu festgelegt oder geändert werden. Wir richten uns dabei nach dem objektiven Unterstützungsbedarf und ob nicht Angehörige oder sonstige Bezugspersonen nach billigem Ermessen die entsprechende Unterstützung leisten können.