Diese Aufzählung ist nur beispielsweise und kann in unseren Einrichtungen unterschiedlich ausgeprägt sein.
Wir bitten um Verständnis, dass Art und Umfang der unentgeltlichen Serviceleistungen im Einzelfall von uns neu festgelegt oder geändert werden. Wir richten uns dabei  nach dem objektiven Unterstützungsbedarf und ob nicht Angehörige oder sonstige Bezugspersonen nach billigem Ermessen die entsprechende Unterstützung leisten können.